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Einfach unglaublich toll diese Internetpräsenz, w
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Ihr hattet mich regelrecht überwältigt, so pos
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Hier hat sich seit meinem letzten Besuch ja eine
Heidrun Helene am 11:30 Uhr 25.12.2011 :
Das ist doch hier mal was Anderes, ich bin begei
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Notwendige Versicherungen
Nicht selten stehen Verbraucher vor der Frage, ob und wenn ja welche Versicherungen sie für sich abschließen sollten. Denn schließlich gibt es eine ganze Reihe von Versicherungen, die selbst von Experten als nicht notwendig bezeichnet werden. Auf der anderen Seite gibt es aber auch durchaus Versicherungen, die schon aus eigenem Interesse abgeschlossen werden sollten. 
Eine davon ist die Hausratversicherung.
Da gilt es zunächst einmal darauf hinzuweisen, dass diese Versicherung ausschließlich dann zahlt, sollte der eigene Hausrat Schaden genommen haben. Schäden am Hausrat anderer, wenn z.B. durch austretendes Wasser die Möbel des Nachbarn zerstört wurden, werden durch die eigene Versicherung nicht übernommen. Da steht die Entscheidung an, ob die private Haftpflichtversicherung oder die Gebäudeversicherung den Schaden übernimmt, zu treffen. Die eigene Hausratversicherung ist es jedenfalls nicht. Eine Schadensregulierung kommt für die Versicherung insofern dann in Betracht, wenn der Hausrat durch Feuer oder Wasser zerstört oder durch einen Diebstahl infolge eines Einbruches entwendet wurde. Bei den so genannten Elementarschäden, Überschwemmung, Sturm und Hagel, leistet die Versicherung ebenso. Diese genannten Risiken sind in der Regel immer Bestandteil einer Versicherung des Hausrates, es sei denn, sie werden ausdrücklich seitens der Versicherungsgesellschaft ausgeschlossen. Der Versicherungsnehmer muss allerdings die Entscheidung treffen, ob er weitere Risiken in seiner Versicherung mit absichern möchte. So sind zwar Fensterscheiben immer auch über die jeweilige Gebäudeversicherung versichert; Glasscheiben einer Vitrine oder gar eine Glastür hingegen müssen separat durch eine entsprechende Glasversicherung versichert werden. Gleiches gilt für ein Fahrrad, ein Aquarium oder auch Vermögensgegenstände wie eine Briefmarken- oder Münzsammlung. Hier muss die Versicherungssumme entsprechend angepasst werden. Ganz generell muss bei Abschluss der Versicherung naturgemäß an die Versicherungssumme gedacht werden, also die Summe, bis zu der die Versicherungsgesellschaft einen Schaden reguliert. Eine Unterversicherung sollte schon im eigenen Interesse vermieden werden. Da ist es hilfreich, dass viele Verträge einen Unterversicherungsverzicht vorsehen.
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Reiner schrieb am 08:57 Uhr 24.12.2011
Macht weiter so mit eurer schönen Seite, ich schaue demnächst öfter wieder hier vorbei
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